Bundesministerium für Finanzen2/18/2014XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 27/2014 ändert die Regelungen für Dienstausweise: Sie legt ein einheitliches Logo und festgelegte Behördennamen fest und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Logo und der Schriftzug auf Dienstausweisen dürfen nur das offizielle Logo des Bundesministeriums für Finanzen oder den Schriftzug „Bundesfinanzgericht“ zeigen.
- Für die Bezeichnung der Behörde auf dem Dienstausweis sind folgende Namen zulässig: Bundesfinanzakademie, Bundesfinanzgericht, Bundesministerium für Finanzen, Central Liaison Office, Finanzamt, Finanzpolizei, Finanzprokuratur, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung und Zollamt.
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