Änderung der Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung: Einführung eines verpflichtenden Lehrgangs
Verordnung vom 03.11.2014Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung um neue Ausbildungsanforderungen. Sie legt einen verpflichtenden Lehrgang mit mindestens 190 Unterrichtsstunden fest und definiert, welche Berufsgruppen die Abschlussprüfung ablegen dürfen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/3/2014XXV
Industrie
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung um neue Ausbildungsanforderungen. Sie legt einen verpflichtenden Lehrgang mit mindestens 190 Unterrichtsstunden fest und definiert, welche Berufsgruppen die Abschlussprüfung ablegen dürfen.Schwerpunkte
- Ein neues Zeugnis (Ziffer 11) wird eingeführt, das den erfolgreichen Abschluss des festgelegten Lehrgangs bestätigt.
- In Ziffer 4 lit. a wird festgelegt, welche Berufsgruppen (z. B. Chemielaborant, Kosmetiker*in, Pharmazeutisch‑kaufmännischer Assistent usw.) die Lehrabschlussprüfung ablegen dürfen.
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