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Änderung der Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung: Einführung eines verpflichtenden Lehrgangs
Verordnung vom 03.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung um neue Ausbildungsanforderungen. Sie legt einen verpflichtenden Lehrgang mit mindestens 190 Unterrichtsstunden fest und definiert, welche Berufsgruppen die Abschlussprüfung ablegen dürfen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/3/2014XXV
Industrie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Kosmetikartikelerzeuger‑Verordnung um neue Ausbildungsanforderungen. Sie legt einen verpflichtenden Lehrgang mit mindestens 190 Unterrichtsstunden fest und definiert, welche Berufsgruppen die Abschlussprüfung ablegen dürfen.

Schwerpunkte

  • Ein neues Zeugnis (Ziffer 11) wird eingeführt, das den erfolgreichen Abschluss des festgelegten Lehrgangs bestätigt.
  • In Ziffer 4 lit. a wird festgelegt, welche Berufsgruppen (z. B. Chemielaborant, Kosmetiker*in, Pharmazeutisch‑kaufmännischer Assistent usw.) die Lehrabschlussprüfung ablegen dürfen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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