<!--[-->Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Gemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser (Ablauf 31.12.2015)<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Gemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser (Ablauf 31.12.2015)
Verordnung vom 04.11.2014

Zusammenfassung

Eine 2014 erlassene Verordnung ändert die Mitwirkungs‑Verordnung für sechs Gemeinden im Vorarlberger Bezirk Feldkirch und legt fest, dass die bisherige Regelung am 31. Dezember 2015 endet.
Bundesministerium für Finanzen11/4/2014XXV
Steuern
Finanzen
Öffentliche Verwaltung
Bewertung von Grundstücken

Zusammenfassung

Eine 2014 erlassene Verordnung ändert die Mitwirkungs‑Verordnung für sechs Gemeinden im Vorarlberger Bezirk Feldkirch und legt fest, dass die bisherige Regelung am 31. Dezember 2015 endet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die bisherige Mitwirkungs‑Verordnung, sodass sie am 31. Dezember 2015 endet.
  • Die Befugnis für die Änderung beruht auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das zuletzt 2013 geändert wurde.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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