<!--[-->Fachkräfteverordnung 2015 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte<!--]-->
Fachkräfteverordnung 2015 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 05.11.2014

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2015 legt fest, welche Berufe im Jahr 2015 als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften eine Beschäftigung ermöglichen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015 und ist für Anträge bis zum 5. November 2015 anwendbar.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2015 legt fest, welche Berufe im Jahr 2015 als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften eine Beschäftigung ermöglichen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015 und ist für Anträge bis zum 5. November 2015 anwendbar.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert für das Jahr 2015 die Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Dazu gehören Fräser/innen, Schwarzdecker/innen, Dreher/innen, Landmaschinenbauer/innen, Dachdecker/innen, Techniker/innen für Maschinenbau und Starkstromtechnik, Schweißer/innen sowie Werkzeug‑, Schnitt‑ und Stanzenmacher/innen.
  • Die Bezeichnungen der genannten Berufe folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice, sodass sie eindeutig und einheitlich sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.