Fachkräfteverordnung 2015 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 05.11.2014Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2015 legt fest, welche Berufe im Jahr 2015 als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften eine Beschäftigung ermöglichen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015 und ist für Anträge bis zum 5. November 2015 anwendbar.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2015 legt fest, welche Berufe im Jahr 2015 als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften eine Beschäftigung ermöglichen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015 und ist für Anträge bis zum 5. November 2015 anwendbar.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert für das Jahr 2015 die Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Dazu gehören Fräser/innen, Schwarzdecker/innen, Dreher/innen, Landmaschinenbauer/innen, Dachdecker/innen, Techniker/innen für Maschinenbau und Starkstromtechnik, Schweißer/innen sowie Werkzeug‑, Schnitt‑ und Stanzenmacher/innen.
- Die Bezeichnungen der genannten Berufe folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice, sodass sie eindeutig und einheitlich sind.
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