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Novelle der Rindertuberkulose‑Verordnung 2014
Verordnung vom 07.11.2014

Zusammenfassung

Die Novelle 279/2014 erweitert die Rindertuberkulose‑Verordnung: Sie führt Sonderuntersuchungsgebiete, definiert Kontaktbestände, legt gestufte Testverfahren fest und erlaubt die Nutzung von ermolkener Milch für Kompost oder Biogas, wenn keine offene Tuberkulose vorliegt.
Bundesministerium für Gesundheit11/7/2014XXV
Gesundheit
Veterinärwesen
Lebensmittelsicherheit

Zusammenfassung

Die Novelle 279/2014 erweitert die Rindertuberkulose‑Verordnung: Sie führt Sonderuntersuchungsgebiete, definiert Kontaktbestände, legt gestufte Testverfahren fest und erlaubt die Nutzung von ermolkener Milch für Kompost oder Biogas, wenn keine offene Tuberkulose vorliegt.

Schwerpunkte

  • Ein neues „Tbc‑Sonderuntersuchungsgebiet“ wird eingerichtet, in dem alle Rinder über sechs Monate während eines festgelegten Zeitraums einem Tuberkulose‑Test unterzogen werden müssen.
  • Die Verordnung definiert den Begriff „Kontaktbestand“ als Tiere, die direkten Kontakt zu einem infizierten Bestand hatten.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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