Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2014 ändert die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung: Sie erhöht die im Text genannte Distanz von 50 km auf 100 km, erweitert Ausnahmen für Fahrer in kritischen Infrastrukturbereichen und führt temporäre Befreiungen von Aufzeichnungspflichten bis zum 31. Dezember 2020 ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/7/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2014 ändert die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung: Sie erhöht die im Text genannte Distanz von 50 km auf 100 km, erweitert Ausnahmen für Fahrer in kritischen Infrastrukturbereichen und führt temporäre Befreiungen von Aufzeichnungspflichten bis zum 31. Dezember 2020 ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Ausnahmeregelung, sodass Fahrer, deren Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur liegt und das Lenken nicht ihre Haupttätigkeit ist, von den üblichen Lenkzeitvorschriften befreit werden.
- Im Wortlaut von § 2 Z 7 wird die bisherige Geschwindigkeitsangabe von „50 km“ auf „100 km“ erhöht.
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