Zusammenfassung
Die Verordnung führt EU‑Richtlinien zur Anerkennung ärztlicher Qualifikationen in Österreich ein, regelt die automatische Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus der EU, dem EWR und der Schweiz und definiert Sonderregelungen für bestimmte Länder.Bundesministerium für Gesundheit11/11/2014XXV
Gesundheit
Berufsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt EU‑Richtlinien zur Anerkennung ärztlicher Qualifikationen in Österreich ein, regelt die automatische Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus der EU, dem EWR und der Schweiz und definiert Sonderregelungen für bestimmte Länder.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt das Unionsrecht um, indem sie die Richtlinie 2005/36/EG in nationales Recht überführt.
- Grund- und Fachausbildungsnachweise aus allen EU‑Mitgliedstaaten, dem EWR‑Abkommen oder der Schweiz werden automatisch anerkannt, wenn sie von der zuständigen Stelle ausgestellt wurden.
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