Änderung der Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2012 – neue Förderungen für Photovoltaik
Verordnung vom 11.11.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 285/2014 ergänzt die Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2012 um eine Teilförderung von 30 % der Investitionskosten (max. 200 €/kW) für Photovoltaikanlagen und legt einen Einspeisetarif von 11,5 Cent/kWh für Anlagen zwischen 5 kW und 200 kW fest. Außerdem wird die Formulierung zu „gebäude‑ und fassadenintegriert“ geändert; das Inkrafttreten erfolgt am 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/11/2014XXV
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung 285/2014 ergänzt die Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2012 um eine Teilförderung von 30 % der Investitionskosten (max. 200 €/kW) für Photovoltaikanlagen und legt einen Einspeisetarif von 11,5 Cent/kWh für Anlagen zwischen 5 kW und 200 kW fest. Außerdem wird die Formulierung zu „gebäude‑ und fassadenintegriert“ geändert; das Inkrafttreten erfolgt am 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Für Photovoltaikanlagen wird ein Zuschuss von 30 % der Investitionskosten gewährt, maximal jedoch 200 €/kW.
- Der Einspeisetarif für PV‑Anlagen zwischen 5 kW und 200 kW beträgt 11,5 Cent/kWh, wenn die Anlage an oder auf einem Gebäude installiert ist.
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