Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2015 neue Beitragssätze für Landwirte und eine höhere monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest. Zudem wird ein fester Jahresbetrag von 20,50 € für einen Versicherungsbeitrag definiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2014XXV
Beamte
Landwirtschaft
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2015 neue Beitragssätze für Landwirte und eine höhere monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest. Zudem wird ein fester Jahresbetrag von 20,50 € für einen Versicherungsbeitrag definiert.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2015 werden neun unterschiedliche Hundertsätze für die landwirtschaftliche Sozialversicherung festgelegt, von 18,28472 % bis 2,92048 %.
- Ab dem 1. Jänner 2015 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 650,00 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.