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Aufwertung der Beitragssätze für Bauern‑ und Beamtenversicherung 2015
Verordnung vom 14.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2015 neue Beitragssätze für Landwirte und eine höhere monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest. Zudem wird ein fester Jahresbetrag von 20,50 € für einen Versicherungsbeitrag definiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2014XXV
Beamte
Landwirtschaft
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2015 neue Beitragssätze für Landwirte und eine höhere monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte fest. Zudem wird ein fester Jahresbetrag von 20,50 € für einen Versicherungsbeitrag definiert.

Schwerpunkte

  • Für das Jahr 2015 werden neun unterschiedliche Hundertsätze für die landwirtschaftliche Sozialversicherung festgelegt, von 18,28472 % bis 2,92048 %.
  • Ab dem 1. Jänner 2015 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 650,00 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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