Zusammenfassung
Die Verordnung regelt detailliert die Gebühren für sämtliche Antragsverfahren im Bereich Biozidprodukte, definiert Zahlungsfristen, Jahresgebühren und Zusatzgebühren für besonders komplexe Fälle.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/17/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt detailliert die Gebühren für sämtliche Antragsverfahren im Bereich Biozidprodukte, definiert Zahlungsfristen, Jahresgebühren und Zusatzgebühren für besonders komplexe Fälle.Schwerpunkte
- Ein umfassendes Gebührensystem wird eingeführt, das für jede Art von Antrag (Genehmigung, Verlängerung, Meldung, Unterrichtung etc.) separate Gebühren vorsieht.
- Die Zahlung der Gebühren muss spätestens 30 Tage nach behördlicher Mitteilung erfolgen; KMU können bei BG‑Beträgen über 50 000 € die Zahlung in Teilbeträgen über höchstens fünf Jahre staffeln.
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