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Gebührentarif für Biozidprodukte 2014
Verordnung vom 17.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt detailliert die Gebühren für sämtliche Antragsverfahren im Bereich Biozidprodukte, definiert Zahlungsfristen, Jahresgebühren und Zusatzgebühren für besonders komplexe Fälle.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/17/2014XXV
Umwelt
Gesundheit
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt detailliert die Gebühren für sämtliche Antragsverfahren im Bereich Biozidprodukte, definiert Zahlungsfristen, Jahresgebühren und Zusatzgebühren für besonders komplexe Fälle.

Schwerpunkte

  • Ein umfassendes Gebührensystem wird eingeführt, das für jede Art von Antrag (Genehmigung, Verlängerung, Meldung, Unterrichtung etc.) separate Gebühren vorsieht.
  • Die Zahlung der Gebühren muss spätestens 30 Tage nach behördlicher Mitteilung erfolgen; KMU können bei BG‑Beträgen über 50 000 € die Zahlung in Teilbeträgen über höchstens fünf Jahre staffeln.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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