<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich
Verordnung vom 18.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Niederösterreich Anlagen und Einrichtungen von Gebäuden betreuen, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Niederösterreich Anlagen und Einrichtungen von Gebäuden betreuen, wenn kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und betrifft alle Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt wurden.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die betreffenden Personen monatlich 88,57 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 11,45 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.