Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhnen, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhnen, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorger/innen in Niederösterreich, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst später werden.
- Der Grundlohn beträgt 0,2503 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2503 € pro Quadratmeter anderer Räume und 0,4542 € pro Quadratmeter Gehsteig‑Reinigung bei Glatteis.
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