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Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte (gültig ab 01‑01‑2015)
Verordnung vom 21.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in Österreich fest. Sie definiert unterschiedliche Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Kinderbetreuung, etc.). Zusätzlich regelt sie natürliche Bezüge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Abrechnungsanforderungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in Österreich fest. Sie definiert unterschiedliche Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Kinderbetreuung, etc.). Zusätzlich regelt sie natürliche Bezüge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Abrechnungsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in privaten Haushalten in Österreich beschäftigt sind.
  • Die Mindestlöhne werden nach Berufsjahr (1‑5, 6‑10, ab 11) und Qualifikationsstufe (a = keine Ausbildung, b = einjährige Fachschule/Kochkurs, c = zweijährige Ausbildung/Lehre) gestaffelt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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