Eintrittstellen‑Verordnung 2014 – Festlegung der Einfuhrstellen für Pflanzen und forstliche Materialien
Verordnung vom 19.02.2014Zusammenfassung
Die 2014 erlassene Eintrittstellen‑Verordnung legt fest, welche Zoll- und Grenzstellen in Österreich für die Einfuhr von Pflanzen und forstlichen Materialien aus Drittländern zulässig sind. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/19/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2014 erlassene Eintrittstellen‑Verordnung legt fest, welche Zoll- und Grenzstellen in Österreich für die Einfuhr von Pflanzen und forstlichen Materialien aus Drittländern zulässig sind. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 26 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 2011.
- Durch die Verordnung wird die frühere Eintrittsstelle‑Verordnung von 2004 aufgehoben.
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