<!--[-->Eintrittstellen‑Verordnung 2014 – Festlegung der Einfuhrstellen für Pflanzen und forstliche Materialien<!--]-->
Eintrittstellen‑Verordnung 2014 – Festlegung der Einfuhrstellen für Pflanzen und forstliche Materialien
Verordnung vom 19.02.2014

Zusammenfassung

Die 2014 erlassene Eintrittstellen‑Verordnung legt fest, welche Zoll- und Grenzstellen in Österreich für die Einfuhr von Pflanzen und forstlichen Materialien aus Drittländern zulässig sind. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/19/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 2014 erlassene Eintrittstellen‑Verordnung legt fest, welche Zoll- und Grenzstellen in Österreich für die Einfuhr von Pflanzen und forstlichen Materialien aus Drittländern zulässig sind. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 26 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 2011.
  • Durch die Verordnung wird die frühere Eintrittsstelle‑Verordnung von 2004 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP


7C - Unterland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.