Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 hebt die alte Regelung zur Begrenzung von Emissionen aus Sinteranlagen für Eisenerz auf; die alte Verordnung endet am 30. November 2014, während bestehende Anlagen weiter nach den alten Regeln betrieben werden dürfen, bis neue Bescheide sie ändern.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/25/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 hebt die alte Regelung zur Begrenzung von Emissionen aus Sinteranlagen für Eisenerz auf; die alte Verordnung endet am 30. November 2014, während bestehende Anlagen weiter nach den alten Regeln betrieben werden dürfen, bis neue Bescheide sie ändern.Schwerpunkte
- Die frühere Verordnung zur Emissionsbegrenzung aus dem Jahr 1997 verliert am 30. November 2014 ihre Gültigkeit.
- Für bereits genehmigte Sinteranlagen gelten die alten Bestimmungen weiter, bis sie durch neue behördliche Bescheide geändert werden.
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