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Aufhebung der Emissionsbegrenzungs‑Verordnung für Sinteranlagen (2014)
Verordnung vom 25.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 hebt die alte Regelung zur Begrenzung von Emissionen aus Sinteranlagen für Eisenerz auf; die alte Verordnung endet am 30. November 2014, während bestehende Anlagen weiter nach den alten Regeln betrieben werden dürfen, bis neue Bescheide sie ändern.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/25/2014XXV
Umwelt
Energie
Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 hebt die alte Regelung zur Begrenzung von Emissionen aus Sinteranlagen für Eisenerz auf; die alte Verordnung endet am 30. November 2014, während bestehende Anlagen weiter nach den alten Regeln betrieben werden dürfen, bis neue Bescheide sie ändern.

Schwerpunkte

  • Die frühere Verordnung zur Emissionsbegrenzung aus dem Jahr 1997 verliert am 30. November 2014 ihre Gültigkeit.
  • Für bereits genehmigte Sinteranlagen gelten die alten Bestimmungen weiter, bis sie durch neue behördliche Bescheide geändert werden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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