<!--[-->Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2015)<!--]-->
Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2015)
Verordnung vom 26.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen Mindestlohn von 405,98 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Kleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen Mindestlohn von 405,98 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Kleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif beträgt 405,98 € brutto pro Monat für 19 Stunden wöchentliche Arbeitszeit inklusive Bereitschaft.
  • Falls keine Wohnung und Verpflegung gestellt werden, muss der Arbeitgeber ein Tagesgeld in Höhe eines 30‑tel des Bewertungssatzes für Sachleistungen zahlen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.