Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen Mindestlohn von 405,98 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Kleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen Mindestlohn von 405,98 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Kleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif beträgt 405,98 € brutto pro Monat für 19 Stunden wöchentliche Arbeitszeit inklusive Bereitschaft.
- Falls keine Wohnung und Verpflegung gestellt werden, muss der Arbeitgeber ein Tagesgeld in Höhe eines 30‑tel des Bewertungssatzes für Sachleistungen zahlen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.