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Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 26.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest. Sie definiert gestaffelte Monatslöhne nach Berufsjahren, Teilzeitregelungen, Sonderzulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest. Sie definiert gestaffelte Monatslöhne nach Berufsjahren, Teilzeitregelungen, Sonderzulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
  • Die Mindestlöhne steigen mit den Berufsjahren: 1 400 € im 1./2. Jahr, bis 1 669 € ab dem 27. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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