Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und definiert Stundenlöhne sowie Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten, gilt jedoch nur bei Lohnberechnung nach Stundenlohn.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und definiert Stundenlöhne sowie Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten, gilt jedoch nur bei Lohnberechnung nach Stundenlohn.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im Bundesland Vorarlberg für alle Heimarbeitsaufträge im Bereich Schifflistickerei, sowohl für Auftraggeber/innen aus Industrie und Gewerbe als auch für die ausführenden Heimarbeiter/innen, sofern keine abweichende Regelung durch einen Gesamtvertrag besteht.
- Der Tarif ist ab dem 1. Jänner 2015 gültig und bleibt in Kraft, bis er durch das Bundeseinigungsamt aufgehoben oder geändert wird.
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