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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg
Verordnung vom 26.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,84 € und sieht Zuschläge von je 10 % für mehrfarbige Aufträge sowie für Arbeiten mit mindestens fünf Handfäden vor.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,84 € und sieht Zuschläge von je 10 % für mehrfarbige Aufträge sowie für Arbeiten mit mindestens fünf Handfäden vor.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Vorarlberg für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt bis zu einer gesetzlichen Aufhebung oder Änderung.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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