Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,84 € und sieht Zuschläge von je 10 % für mehrfarbige Aufträge sowie für Arbeiten mit mindestens fünf Handfäden vor.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,84 € und sieht Zuschläge von je 10 % für mehrfarbige Aufträge sowie für Arbeiten mit mindestens fünf Handfäden vor.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Vorarlberg für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt bis zu einer gesetzlichen Aufhebung oder Änderung.
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