<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (BGBl. 2014)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (BGBl. 2014)
Verordnung vom 26.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Grundentgelt beträgt 0,2508 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,4736 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche; zusätzlich gibt es einen Materialkosten‑Zuschlag von 20 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.