Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das monatliche Grundentgelt beträgt 0,2508 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,4736 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche; zusätzlich gibt es einen Materialkosten‑Zuschlag von 20 %.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.