Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts nach Quadratmeterzahl und regelt Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts nach Quadratmeterzahl und regelt Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Salzburg für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Entgelt wird nach Fläche berechnet: 0,2500 € pro Quadratmeter Wohnfläche, gleiches für andere Räumlichkeiten und 0,4569 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für Reinigung und Streuung bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.