Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 in Salzburg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 in Salzburg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 107,90 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 9,42 € steigt.
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