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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg
Verordnung vom 27.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 in Salzburg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 in Salzburg einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 107,90 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 9,42 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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