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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich
Verordnung vom 27.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Nutzfläche und zusätzliche Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und nächtliche Toröffnungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Nutzfläche und zusätzliche Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und nächtliche Toröffnungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2015.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Oberösterreich und deren Arbeitgeber, die nicht durch einen bestehenden Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für jede Quadratmeter Nutzfläche wird ein Grundentgelt von 0,245 € pro Monat gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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