Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Nutzfläche und zusätzliche Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und nächtliche Toröffnungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Nutzfläche und zusätzliche Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und nächtliche Toröffnungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Oberösterreich und deren Arbeitgeber, die nicht durch einen bestehenden Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für jede Quadratmeter Nutzfläche wird ein Grundentgelt von 0,245 € pro Monat gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.