Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich übernehmen. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich übernehmen. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das Bundesland Oberösterreich und alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Personen‑Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 110,51 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken steigt der Betrag um 13,49 € pro zusätzlicher Aufzugshalle. Güteraufzüge erhalten je nach Tragfähigkeit 22,16 € bzw. 60,73 € monatlich.
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