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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium (technische & Sozial‑Wirtschaftswissenschaften)
Verordnung vom 27.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 320/2014 regelt, dass Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium in den technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können. Sie beruht auf § 6 Abs. 4 und 5 des FH‑Studienganges‑Gesetzes und listet die betroffenen Studiengänge auf.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/27/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 320/2014 regelt, dass Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium in den technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können. Sie beruht auf § 6 Abs. 4 und 5 des FH‑Studienganges‑Gesetzes und listet die betroffenen Studiengänge auf.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der im § 1 aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
  • Absolvent*innen der im § 2 genannten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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