Verordnung zur Erklärung der Magdeburg‑Kaserne als Betreuungsstelle (2014‑2015)
Verordnung vom 28.11.2014Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Inneres erklärt die Magdeburg‑Kaserne in Klosterneuburg per Verordnung als Betreuungsstelle. Die Regelung gilt vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2015.Bundesministerium für Inneres11/28/2014XXV
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Inneres erklärt die Magdeburg‑Kaserne in Klosterneuburg per Verordnung als Betreuungsstelle. Die Regelung gilt vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2015.Schwerpunkte
- Die Magdeburg‑Kaserne in Klosterneuburg wird als Betreuungsstelle nach § 1 Z 4 GVG‑B 2005 anerkannt.
- Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft und endet am 31. Mai 2015.
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