Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in der Steiermark, egal ob ihr Arbeitgeber einer Kollektivvertragsorganisation angehört oder nicht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2501 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. anderer Räumlichkeiten.
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