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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark
Verordnung vom 02.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2015.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in der Steiermark, egal ob ihr Arbeitgeber einer Kollektivvertragsorganisation angehört oder nicht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2501 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. anderer Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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