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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (ab 01.01.2015)
Verordnung vom 02.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Kärnten, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2497 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohn‑ und andere Räume und 0,4541 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für Schneeräumung und Streuen.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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