Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2015 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Kärnten, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2497 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohn‑ und andere Räume und 0,4541 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für Schneeräumung und Streuen.
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