<!--[-->Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Liegenschaften in Kärnten<!--]-->
Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Liegenschaften in Kärnten
Verordnung vom 02.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten Auftragnehmer*innen eine monatliche Pauschale von 95,01 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 6,21 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.