Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Liegenschaften in Kärnten
Verordnung vom 02.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten Auftragnehmer*innen eine monatliche Pauschale von 95,01 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 6,21 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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