Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2015
Verordnung vom 04.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2015 fest, wie hoch die monatliche Ausgleichstaxe ist, die Arbeitgeber pro potenzielle Person mit Behinderung zahlen müssen – € 248 bei 25‑99 Beschäftigten, € 348 bei 100‑399 und € 370 bei 400 oder mehr.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2014XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2015 fest, wie hoch die monatliche Ausgleichstaxe ist, die Arbeitgeber pro potenzielle Person mit Behinderung zahlen müssen – € 248 bei 25‑99 Beschäftigten, € 348 bei 100‑399 und € 370 bei 400 oder mehr.Schwerpunkte
- Die Ausgleichstaxe gilt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre.
- Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen monatlich € 248 pro potenzielle Person mit Behinderung.
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