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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2015)
Verordnung vom 04.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grund- und Sonderentgelte sowie Materialzuschläge und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grund- und Sonderentgelte sowie Materialzuschläge und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie für deren Arbeitgeber*innen, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das monatliche Grundentgelt beträgt 0,2516 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2516 € für andere Räumlichkeiten und 0,4556 € für die Reinigung von Gehwegen bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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