Mindestlohntarif für Betreuung & Bedienung von Liegenschaften im Burgenland (ab 01.01.2015)
Verordnung vom 04.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen – etwa bei Aufzügen, Schwimmbädern, Gärten oder Heizungsanlagen – und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen – etwa bei Aufzügen, Schwimmbädern, Gärten oder Heizungsanlagen – und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Burgenland und für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt wurden, sowie für deren Arbeitgeber*innen.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 103,46 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich der Betrag um 12,22 € pro zusätzlichem Geschoss.
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