Änderung der Arzneitaxe 2014 – neue Preise und Bezeichnungen ab 01.01.2015
Verordnung vom 05.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und passt einige Bezeichnungen an.Bundesministerium für Gesundheit12/5/2014XXV
Apotheke
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und passt einige Bezeichnungen an.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 47 wird eingefügt, der besagt, dass die aktuelle Anlage B ab dem 1. Jänner 2015 in Kraft tritt.
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als Rechtsgrundlage.
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