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Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen
Verordnung vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Stundenlöhne für Strafgefangene fest und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/10/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Stundenlöhne für Strafgefangene fest und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Festlegung von fünf einheitlichen Bruttostundenlöhnen für unterschiedliche Arbeitsarten im Strafvollzug.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung von 2013, die jedoch für bereits begonnene Fälle weiter gilt.
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