<!--[-->Änderung der Druckgeräteverordnung (DGVO) – Erweiterte Geräte‑Definition und neue Gefahrstoff‑Klassifizierung<!--]-->
Änderung der Druckgeräteverordnung (DGVO) – Erweiterte Geräte‑Definition und neue Gefahrstoff‑Klassifizierung
Verordnung vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 336/2014 ändert die Druckgeräteverordnung: Sie aktualisiert den Ministertitel, streicht § 1 Abs. 1, erweitert die Geräte‑Definition, führt neue Gefahrstoff‑Klassifizierungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 01.06.2015 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/10/2014XXV
Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung 336/2014 ändert die Druckgeräteverordnung: Sie aktualisiert den Ministertitel, streicht § 1 Abs. 1, erweitert die Geräte‑Definition, führt neue Gefahrstoff‑Klassifizierungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 01.06.2015 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel des Ministeriums wird von „Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zu „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ geändert.
  • Der bisherige § 1 Abs. 1 wird komplett gestrichen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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