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Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst – Betragshöhen nach Dienstgrad
Verordnung vom 27.02.2014

Zusammenfassung

Die 34. Verordnung legt ab dem 1. März 2014 die Höhe des Grundbetrages für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest und bestimmt Beträge von 1 518,32 € (Rekrut) bis 6 433,05 € (General). Gleichzeitig wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 22/2012 aufgehoben.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/27/2014XXV
Militär
Finanzen
Verteidigung

Zusammenfassung

Die 34. Verordnung legt ab dem 1. März 2014 die Höhe des Grundbetrages für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest und bestimmt Beträge von 1 518,32 € (Rekrut) bis 6 433,05 € (General). Gleichzeitig wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 22/2012 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Grundvergütung für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest.
  • Die Beträge gelten ab dem 1. März 2014.
Dokumente (PDFs)
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Klug Gerald, Mag.

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