Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst – Betragshöhen nach Dienstgrad
Verordnung vom 27.02.2014Zusammenfassung
Die 34. Verordnung legt ab dem 1. März 2014 die Höhe des Grundbetrages für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest und bestimmt Beträge von 1 518,32 € (Rekrut) bis 6 433,05 € (General). Gleichzeitig wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 22/2012 aufgehoben.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/27/2014XXV
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Zusammenfassung
Die 34. Verordnung legt ab dem 1. März 2014 die Höhe des Grundbetrages für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest und bestimmt Beträge von 1 518,32 € (Rekrut) bis 6 433,05 € (General). Gleichzeitig wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 22/2012 aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundvergütung für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑Dienst‑Entgelt fest.
- Die Beträge gelten ab dem 1. März 2014.
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