Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, gültig ab 1. Januar 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, gültig ab 1. Januar 2015.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt darf auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festsetzen, wenn kein Kollektivvertrag existiert.
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, ausgenommen Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
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