Änderung der Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen‑Ausbildungsverordnung (KGAV)
Verordnung vom 15.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 348/2014 modernisiert die Ausbildung von Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen: genderneutrale Formulierungen, modulare Kursgestaltung, zusätzliche Wiederholungskurse und eine Praxisphase von mindestens 150 Arbeitstagen werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Justiz12/15/2014XXV
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 348/2014 modernisiert die Ausbildung von Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen: genderneutrale Formulierungen, modulare Kursgestaltung, zusätzliche Wiederholungskurse und eine Praxisphase von mindestens 150 Arbeitstagen werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Die Formulierung "beiderlei Geschlechts" wird durch eine genderneutrale Formulierung ersetzt, damit beide Geschlechter in der Ausbildung vertreten sind.
- Die Grundausbildung wird in bis zu mehreren Lehrgangsteilen gestaltet, wobei sowohl blockbasierte als auch modulare Abläufe zulässig sind; Wiederholungskurse von drei Tagen vor der Prüfung werden eingeführt.
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