<!--[-->Änderung der Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen‑Ausbildungsverordnung (KGAV)<!--]-->
Änderung der Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen‑Ausbildungsverordnung (KGAV)
Verordnung vom 15.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 348/2014 modernisiert die Ausbildung von Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen: genderneutrale Formulierungen, modulare Kursgestaltung, zusätzliche Wiederholungskurse und eine Praxisphase von mindestens 150 Arbeitstagen werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Justiz12/15/2014XXV
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 348/2014 modernisiert die Ausbildung von Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieher/innen: genderneutrale Formulierungen, modulare Kursgestaltung, zusätzliche Wiederholungskurse und eine Praxisphase von mindestens 150 Arbeitstagen werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung "beiderlei Geschlechts" wird durch eine genderneutrale Formulierung ersetzt, damit beide Geschlechter in der Ausbildung vertreten sind.
  • Die Grundausbildung wird in bis zu mehreren Lehrgangsteilen gestaltet, wobei sowohl blockbasierte als auch modulare Abläufe zulässig sind; Wiederholungskurse von drei Tagen vor der Prüfung werden eingeführt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.