Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013 auf nachgeordnete Dienststellen
Verordnung vom 16.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf vier nachgeordnete Dienststellen und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt zwei frühere Verordnungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf vier nachgeordnete Dienststellen und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt zwei frühere Verordnungen.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterinnen bzw. Leiter von vier nachgeordneten Dienststellen übertragen und diese zu haushaltsführenden Stellen erklärt.
- Die betroffenen Dienststellen sind: 1) Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen, 2) Burghauptmannschaft Österreich, 3) Bundesimmobilienverwaltung, 4) Studienbeihilfenbehörde.
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