<!--[-->Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten (BPNGV 2015)<!--]-->
Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten (BPNGV 2015)
Verordnung vom 16.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten fest, definiert Grund‑ und Zusatzgebühren sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2014XXV
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten fest, definiert Grund‑ und Zusatzgebühren sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.

Schwerpunkte

  • Für jede Notifizierungsstelle wird eine Antragsgebühr erhoben: 200 Euro Grundgebühr pro Funktion und 30 Euro Zusatzgebühr für jede technische Spezifikation; bei Änderungen beträgt die Grundgebühr 100 Euro.
  • Als technische Spezifikationen gelten harmonisierte Spezifikationen nach EU‑Verordnung Nr. 305/2011 sowie bereichsübergreifende Notifizierungen laut Anhang V Punkt 3.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.