Zusammenfassung
Die Verordnung legt Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten fest, definiert Grund‑ und Zusatzgebühren sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2014XXV
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Gebühren für die Notifizierung von Bauprodukten fest, definiert Grund‑ und Zusatzgebühren sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Für jede Notifizierungsstelle wird eine Antragsgebühr erhoben: 200 Euro Grundgebühr pro Funktion und 30 Euro Zusatzgebühr für jede technische Spezifikation; bei Änderungen beträgt die Grundgebühr 100 Euro.
- Als technische Spezifikationen gelten harmonisierte Spezifikationen nach EU‑Verordnung Nr. 305/2011 sowie bereichsübergreifende Notifizierungen laut Anhang V Punkt 3.
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