Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung: Reduktion auf 20 % und neuer Jahreszuschlag 2015
Verordnung vom 17.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung reduziert den Lohnzuschlag von 25 % auf 20 % und legt für 2015 einen neuen Zuschlag von 1,5‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns fest. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung reduziert den Lohnzuschlag von 25 % auf 20 % und legt für 2015 einen neuen Zuschlag von 1,5‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns fest. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Prozentsatz des Zuschlags wird von 25 % auf 20 % reduziert.
- Für das Jahr 2015 wird ein neuer Lohnzuschlag festgelegt: Das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
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