Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Dokumentations- und Statistikvorschriften für Krankenanstalten: Sie führt Pseudonymisierung, verschlüsselte Datenübermittlungen und neue Audit‑Pflichten ein.Bundesministerium für Gesundheit12/17/2014XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Dokumentations- und Statistikvorschriften für Krankenanstalten: Sie führt Pseudonymisierung, verschlüsselte Datenübermittlungen und neue Audit‑Pflichten ein.Schwerpunkte
- Das Wort „Pfleglinge“ wird in allen betroffenen Verordnungen durch die geschlechtsneutrale Formulierung „Patienten/Patientinnen“ ersetzt.
- Ein neues Pseudonymisierungssystem wird eingeführt: Das Pseudonym wird mit einem HSM und dem HMAC‑Algorithmus aus dem personenbezogenen Kennzeichen erzeugt und anschließend im HSM verschlüsselt.
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