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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung – Ausbau regionaler AMS‑Stellen
Verordnung vom 19.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 365/2014 erweitert die Arbeitsmarktsprengelverordnung, richtet zahlreiche neue regionale Arbeitsmarktservice‑Stellen in der Steiermark ein und führt § 17 mit einem Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2015 ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2014XXV
Arbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung 365/2014 erweitert die Arbeitsmarktsprengelverordnung, richtet zahlreiche neue regionale Arbeitsmarktservice‑Stellen in der Steiermark ein und führt § 17 mit einem Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2015 ein.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 3 Z 6 wird um zahlreiche neue regionale Arbeitsmarktservice‑Standorte in der Steiermark erweitert.
  • Durch § 17 (1) tritt die geänderte Fassung von § 3 Z 6 am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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