Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für junge Ferienarbeiter aus ausgewählten Ländern
Verordnung vom 19.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 367/2014 fügt eine neue Regelung hinzu, die jungen Staatsangehörigen aus Australien, Südkorea, Neuseeland sowie Inhabern von Reisepässen aus Taipeh und Hongkong erlaubt, während eines maximal sechs‑monatigen Ferienaufenthalts in Österreich zu arbeiten, wenn die Gegenseitigkeit gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2014XXV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 367/2014 fügt eine neue Regelung hinzu, die jungen Staatsangehörigen aus Australien, Südkorea, Neuseeland sowie Inhabern von Reisepässen aus Taipeh und Hongkong erlaubt, während eines maximal sechs‑monatigen Ferienaufenthalts in Österreich zu arbeiten, wenn die Gegenseitigkeit gilt.Schwerpunkte
- Staatsangehörige von Australien, der Republik Korea und Neuseeland sowie Inhaber von Reisepässen aus Taipeh oder Hongkong dürfen im Alter von 18 bis 31 Jahren während eines maximal sechs‑monatigen Ferienaufenthalts in Österreich beschäftigt werden, wenn österreichische Staatsbürger dieselben Bedingungen in den genannten Ländern erhalten.
- Die neue Ziffer (Z 14) tritt mit dem 1. Jänner 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.