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Direktzahlungs‑Verordnung 2015 – Regelungen für CAP‑Zahlungen
Verordnung vom 19.12.2014

Zusammenfassung

Die Direktzahlungs‑Verordnung 2015 regelt die Auszahlung von EU‑CAP‑Zahlungen an österreichische Landwirte, legt Anspruchsvoraussetzungen, Umweltauflagen und Übertragungsfristen fest und trat am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/19/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Direktzahlungs‑Verordnung 2015 regelt die Auszahlung von EU‑CAP‑Zahlungen an österreichische Landwirte, legt Anspruchsvoraussetzungen, Umweltauflagen und Übertragungsfristen fest und trat am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Auszahlung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe nach den EU‑Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik.
  • Landwirte müssen mindestens einmal pro Vegetationsperiode eine Begrünung nachweisen; bei Bergmähdern sind alle zwei Jahre Pflegemaßnahmen erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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