Zusammenfassung
Die Direktzahlungs‑Verordnung 2015 regelt die Auszahlung von EU‑CAP‑Zahlungen an österreichische Landwirte, legt Anspruchsvoraussetzungen, Umweltauflagen und Übertragungsfristen fest und trat am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/19/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Direktzahlungs‑Verordnung 2015 regelt die Auszahlung von EU‑CAP‑Zahlungen an österreichische Landwirte, legt Anspruchsvoraussetzungen, Umweltauflagen und Übertragungsfristen fest und trat am 1. Jänner 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Auszahlung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe nach den EU‑Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik.
- Landwirte müssen mindestens einmal pro Vegetationsperiode eine Begrünung nachweisen; bei Bergmähdern sind alle zwei Jahre Pflegemaßnahmen erforderlich.
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