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Feststellung von Bildungseinrichtungen mit über 1 000 Studierenden
Verordnung vom 22.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten in Österreich im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1 000 Studierende zugelassen haben. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/22/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten in Österreich im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1 000 Studierende zugelassen haben. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 3 Abs. 2 des Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetzes 2014.
  • Eine Institution gilt als groß, wenn im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1 000 Studierende zugelassen wurden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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