Änderung der Psychotropen‑Grenzmengenverordnung (Inkrafttreten 01.01.2015)
Verordnung vom 22.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Psychotropen‑Grenzmengenverordnung: Der Eintrag „GHB 200,0“ wird gestrichen und ein neuer Absatz 2 zu § 3 eingefügt. Der geänderte Anhang gilt ab dem 1. Jänner 2015.Bundesministerium für Gesundheit12/22/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Psychotropen‑Grenzmengenverordnung: Der Eintrag „GHB 200,0“ wird gestrichen und ein neuer Absatz 2 zu § 3 eingefügt. Der geänderte Anhang gilt ab dem 1. Jänner 2015.Schwerpunkte
- Der Eintrag „GHB 200,0“ wird aus dem Anhang entfernt, sodass er nicht mehr als zulässige Grenzmenge aufgeführt ist.
- Der bisherige Text von § 3 wird als Absatz (1) gekennzeichnet und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, um weitere Bestimmungen aufzunehmen.
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