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Einbeziehung von Medical‑Air‑Ambulance‑Mitgliedern in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 22.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2014 nimmt alle Mitglieder des Vereins Medical Air Ambulance Service Austria per 1. Jänner 2015 in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf.
Bundesministerium für Gesundheit12/22/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2014 nimmt alle Mitglieder des Vereins Medical Air Ambulance Service Austria per 1. Jänner 2015 in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf.

Schwerpunkte

  • Mitglieder des Vereins Medical Air Ambulance Service Austria erhalten ab dem 1. Jänner 2015 Zugang zur Zusatzversicherung der Unfallversicherung.
  • Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme ist § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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