Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein einheitliches Ausbildungsprogramm für Bibliothekspersonal an allen österreichischen Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems fest, das in zwei Qualifikationsstufen unterteilt ist.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/23/2014XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein einheitliches Ausbildungsprogramm für Bibliothekspersonal an allen österreichischen Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems fest, das in zwei Qualifikationsstufen unterteilt ist.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das Bibliothekspersonal aller Universitäten sowie für die Universität für Weiterbildung Krems.
- Die Ausbildung ist in zwei Qualifikationsstufen aufgeteilt: qualifizierte/höher qualifizierte Tätigkeiten und mittlere Qualifikation.
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