Bundesministerium für Finanzen2/28/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. Februar 2014 ändert die Mitwirkungs‑V‑Regelung für sieben Gemeinden beim Finanzamt Graz‑Umgebung und legt fest, dass sie für Seiersberg bis zum 31. Dezember 2015 gilt.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 80a Bewertungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung von Gemeindebediensteten beim Finanzamt bildet.
- Der zweite Satz von § 3 wird geändert, sodass die Verordnung für die Gemeinde Seiersberg am 31. Dezember 2015 endet.
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